Rechtsanwalt Mannheim RussischGerichtskosten
Gerichtskosten fallen immer an, wenn ein Prozess durch die Klageschrift eingeleitet wird. Diese Kosten sind von der Partei zu verauslagen, die bei Gericht Klage erhebt. Verliert der Kläger, muss der Beklagte regelmäßig nicht für die Gerichtsgebühren aufkommen. Gewinnt der Kläger, hat der Beklagte in der Regel die Gerichtsgebühren zu tragen.
Vor den Arbeitsgerichten ist kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Die Gerichtsgebühren entstehen dennoch. Sie müssen lediglich nicht gleich bei Einreichung der Klage bezahlt werden.
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) streitwertabhängig berechnet. Entscheidend ist die Art des Verfahrens. Über die genaue Höhe der Gerichtsgebühren informieren wir Sie gerne auf Nachfrage.
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